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Scharfe Verurteilung eines Gesetzes, das "Abfall vom Islam" mit Todesstrafe bedroht
Brüssel-Teheran, 28.9.08 (KAP) Die EU ruft den Iran zur Achtung der Religionsfreiheit auf. Die Lage der religiösen Minderheiten im Land habe sich in den vergangenen Monaten verschlechtert, erklärte die EU-Präsidentschaft in Brüssel. Besonders beklagt wird die Verhaftung von Iranern, die zum Christentum übergetreten sind, sowie von Mitgliedern der Bahai-Gemeinschaft. Die Inhaftierten seien umgehend auf freien Fuß zu setzen. Besorgt äußert sich die EU über ein Gesetzesvorhaben, wonach Übertritte zu einem anderen Glauben mit dem Tod bestraft werden sollen. Damit werde das Recht auf Religionsfreiheit ad absurdum geführt, zu dem sich der Iran in internationalen Abkommen bekannt habe.
Es gebe zahlreiche Berichte, dass Menschen verfolgt werden, die religiösen Minderheiten angehören, heißt es in der Erklärung der EU-Präsidentschaft. Es komme zu Fällen von Einsatz lebensbedrohender Gewalt, der Beschlagnahme von Eigentum und der Entweihung religiöser Stätten.
"Vollkommen inakzeptabel"
Angesichts des neuen iranischen Gesetzes, das die Abkehr vom Islam unter Androhung der Todesstrafe verbietet, hat sich auch der Auslandsbischof der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Martin Schindehütte, sehr besorgt geäußert. "Dieses Gesetz ist vollkommen inakzeptabel und spricht allen Grundsätzen eines respektvollen Verhältnisses der Religionen untereinander Hohn", sagte der evangelische Bischof. Das vom iranischen Parlament am 9. September verabschiedete Gesetz muss noch vom sogenannten "Wächter-Rat" bestätigt werden. Dieses absurde Gesetz würde eine "fundamentale Verletzung der Menschenrechte" bedeuten, stellte Schindehütte fest.
Der evangelische Bischof verwies darauf, dass das Vorgehen der iranischen Behörden gegen zum Christentum übergetretene Muslime und gegen Angehörige der Religionsgemeinschaft der Baha'i und in den ersten Monaten dieses Jahres bereits große Befürchtungen ausgelöst habe, die durch das Gesetz nun bestätigt worden seien. "Dies lässt nach einer endgültigen Verabschiedung des Apostasiegesetzes nur noch Schlimmeres erwarten", so der Auslandsbischof.
Es bestehe die Gefahr, dass nicht nur staatliche Organe im Iran gegen Konvertiten vorgehen, sondern sich eine allgemeine Atmosphäre der Verfolgung entwickelt, in der sich auch Privatpersonen und religiöse Gruppen zu Übergriffen und Gewalttaten berechtigt fühlen. Auch die bisher tolerierten historischen christlichen Kirchen - die im Iran seit 2.000 Jahren präsent sind - wären dann bedroht. Profilierungsvorstellungen einer Glaubensgemeinschaft dürften nicht dazu führen, dass die Religionsfreiheit anderer Menschen und ihrer Glaubensgemeinschaften derart massiv beschnitten wird. Der EKD-Auslandsbischof verwies auf die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (UNO) und warnte, dass der Iran sich immer mehr aus der internationalen Gemeinschaft der Staaten und den allgemeinen gesellschaftlichen Grundsätzen hinausbewegt.
Angesichts dieser Entwicklung stehen für die EKD auch die begonnenen Konsultationen mit schiitischen Religionsvertretern aus dem Iran in Frage. Für Mitte Oktober sind nächste Gespräche unter Einbeziehung anderer europäischen Kirchen geplant. "Unter diesen Umständen kann es für diese Gespräche nur ein Thema geben: die Religionsfreiheit und die Menschenrechte", betonte Bischof Schindehütte. Ein kritischer Dialog mit dem Iran sei der EKD wichtig und solle nach Möglichkeit fortgeführt werden. Aber auch für solche Gespräche müssten elementare Grundbedingungen erfüllt sein. "Nun müssen unsere iranischen Gesprächspartner erklären, wofür sie stehen", unterstrich der evangelische Bischof. (ende)
Quelle: Katl
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